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   VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5098   

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VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5098 (https://dejure.org/2015,16557)
VG München, Entscheidung vom 16.04.2015 - M 10 K 14.5098 (https://dejure.org/2015,16557)
VG München, Entscheidung vom 16. April 2015 - M 10 K 14.5098 (https://dejure.org/2015,16557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aufwendungsersatz für Fundtier;Öffentlich-rechtliche GoA

  • rewis.io

    Aufwendungsersatz für Fundkatze ohne Ablieferung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Stuttgart, 16.12.2013 - 4 K 29/13

    Fundtier; Ablieferung; Verwahrung

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5098
    Auch wenn dies nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden kann, so ist nach Ansicht des Gerichts aus Gründen des Tierschutzes davon auszugehen, dass es sich um ein Fundtier handelt (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 23 ff.; VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30; VG Ansbach, U.v. 26.9.2011 - AN 10 K 11.00205 - juris Rn. 29 ff.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 23 ff.).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob dieses gesetzliche Verbot schon dazu führt, dass eine wirksame Dereliktion von Vornherein nicht möglich ist, oder ob es nur die Basis für Sanktionsmöglichkeiten ist (str.; zum Meinungsstand vgl. VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Dafür müssen jedoch besondere Anhaltspunkte vorliegen, die, ungeachtet der Frage, ob dies rechtlich möglich ist, die Absicht des Eigentümers, auf das Eigentum zu verzichten, deutlich erkennen lassen und somit geeignet sind, diese Regelvermutung auszuräumen (VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30).

    Die Behörde trifft dann die Pflicht zur Verwahrung als eigenes Geschäft i.S.v. § 677 BGB (so auch VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5098
    Die zivilrechtlichen Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) finden im öffentlichen Recht entsprechende Anwendung, wenn die Erstattung von Aufwendungen für die Wahrnehmung von Aufgaben in Betracht kommt, die an sich zum Tätigkeitsbereich der öffentlichen Verwaltung gehören (grundlegend: BVerwG, U.v. 6.9.1988 - 4 C 5/86 - BVerwGE 80, 170-177).

    Handelt es sich - wie hier - um den Fall einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag ("GoA"), ist dabei nicht nur maßgeblich, dass generell ein öffentliches Interesse an der Erfüllung der entsprechenden Aufgabe besteht, sondern es muss darüber hinaus ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass die Aufgabe von dem privaten Geschäftsführer in der gegebenen Situation erfüllt worden ist (BVerwG, U. v. 6.9.1988 - BVerwG 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).

    Die Prioritäten, die eine Behörde selbst setzen kann, dürfen folglich nicht überspielt werden durch private Initiativen, die den öffentlichen Haushalt hiernach durch Aufwendungsersatzansprüche belasten (vgl. BVerwG U. v. 6.9.1988 a.a.O. juris Rn. 17).

  • VG Regensburg, 05.08.2014 - RO 4 K 13.1231

    Fundtiere; Aufwendungsersatz durch Fundbehörde; Ablieferung bei der Fundbehörde

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5098
    Allerdings ist dieser Vollzugshinweis ab dem 1. Januar 2008 gemäß § 7a der Bekanntmachung über die amtliche Veröffentlichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Staatsregierung und der Staatsministerien in der bis 31. Dezember 2013 gültigen Fassung im Rahmen der Bereinigung veröffentlichter Verwaltungsvorschriften außer Kraft getreten, da er nicht in der in der "Datenbank BAYERN-RECHT" digital erfasst wurde (so auch VG Regensburg, U.v. 5.8.2014 - RO 4 K 13.1231 - juris Rn. 34).

    Zwar treten die Wirkungen der Ablieferung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FundV im Sinne eines subjektiv-öffentlichen Rechts des Finders auf Aufgabe des Besitzes an der Fundsache zugunsten der zuständigen Fundbehörde grundsätzlich erst ein, nachdem die Fundbehörde die Sache gemäß § 2 FundV entgegengenommen hat (vgl. Kindl a.a.O. § 967 BGB Rn. 1; VG Regensburg, U.v. 5.8.2014 - RO 4 K 13.1231 - juris Rn. 27).

    Auch ersetzt die Fundanzeige entsprechend § 965 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1 FundV die Ablieferung der Fundsache grundsätzlich nicht, da beide Vorgänge voneinander zu unterscheiden sind (VG Regensburg, U.v. 5.8.2014 a.a.O. juris Rn. 31).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 L 272/06

    Aufgefundenes Tier; Anscheins-Fundsache; Kosten der unaufschiebbaren

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5098
    Auch wenn dies nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden kann, so ist nach Ansicht des Gerichts aus Gründen des Tierschutzes davon auszugehen, dass es sich um ein Fundtier handelt (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 23 ff.; VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30; VG Ansbach, U.v. 26.9.2011 - AN 10 K 11.00205 - juris Rn. 29 ff.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 23 ff.).

    Diese Wertung des Gerichts entspricht im Ergebnis der Erlasslage in verschiedenen Bundesländern (vgl. dazu z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 a.a.O. juris Rn. 25), die vorgibt, dass alle aufgefundenen Tiere zunächst als Fundtiere zu behandeln seien, diese Vermutung - und damit eine Erstattungspflicht für Aufwendungen - aber ende, wenn sich nach vier Wochen noch kein Eigentümer gemeldet habe; denn dann könne angenommen werden, dass das Tier keinen Besitzer (mehr) habe, damit herrenlos sei und nicht mehr in die Zuständigkeit der Kommune falle.

  • VG Saarlouis, 24.04.2013 - 5 K 593/12

    Kostenübernahme für die Behandlung eines Fundtieres

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5098
    Auch wenn dies nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden kann, so ist nach Ansicht des Gerichts aus Gründen des Tierschutzes davon auszugehen, dass es sich um ein Fundtier handelt (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 23 ff.; VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30; VG Ansbach, U.v. 26.9.2011 - AN 10 K 11.00205 - juris Rn. 29 ff.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 23 ff.).

    Dies gilt umso mehr, als häufig zu beobachten ist, dass sich Besitzer verlorengegangener Tiere - ggf. auch unabhängig von einer förmlichen Verlustmeldung gegenüber der zuständigen Behörde - intensiv durch private Suchzettel und Nachfragen in der Nachbarschaft bemühen, ihre verloren gegangenen Tiere wiederzufinden (ausführlich VG Gießen, U.v. 27.2.2012 - 4 K 2064/11.GI - juris Rn. 20 ff.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 28 ff.).

  • BGH, 21.12.1978 - VII ZR 91/77

    Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für Besucher eines Unfallverletzten durch die

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5098
    Dies ist für die Vermutung des fremden Geschäftsführungswillen unschädlich (vgl. BGH, U.v. 21.12.1978 - VII ZR 91/77 - NJW 1979, 598 ff. - juris Rn. 12 m.w.N.), zumal der Kläger hier nicht unbegrenzt Unterbringungskosten in Rechnung stellt, sondern für einen ca. einmonatigen Zeitraum (29 Tage).
  • VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2064/11

    Aufwendungsersatz für die Betreuung aufgefundener Tiere

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5098
    Dies gilt umso mehr, als häufig zu beobachten ist, dass sich Besitzer verlorengegangener Tiere - ggf. auch unabhängig von einer förmlichen Verlustmeldung gegenüber der zuständigen Behörde - intensiv durch private Suchzettel und Nachfragen in der Nachbarschaft bemühen, ihre verloren gegangenen Tiere wiederzufinden (ausführlich VG Gießen, U.v. 27.2.2012 - 4 K 2064/11.GI - juris Rn. 20 ff.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 28 ff.).
  • VG Ansbach, 26.09.2011 - AN 10 K 11.00205

    Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; Fundtier; Aufwendungsersatz;

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5098
    Auch wenn dies nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden kann, so ist nach Ansicht des Gerichts aus Gründen des Tierschutzes davon auszugehen, dass es sich um ein Fundtier handelt (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 23 ff.; VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30; VG Ansbach, U.v. 26.9.2011 - AN 10 K 11.00205 - juris Rn. 29 ff.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 23 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2016 - 5 B 1265/15

    Verwahrung einer gefangenen Hauskatze als Fundtier; Annahmepflicht der

    Auf die Frage, ob § 3 Nr. 3 TierSchG, wonach es verboten ist, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen, eine Dereliktion unwirksam macht, vgl. dazu VG München, Urteil vom 16. April 2015- M 10 K 14.5098 -, juris, Rn. 22; VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 4 K 29/13 -, juris, Rn. 30, kommt es angesichts der hier offensichtlich mangelnden Eigentumsaufgabe nicht an.
  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 15.1284

    Kein Aufwendungsersatz bei Wahrnehmmung von Verwaltungsaufgaben durch Bürger

    (VG München, Entscheidung vom 16. April 2015, Az.: M 10 K 14.5098).
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